Verkaufsoffener Sonntag Hessen 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag in Hessen

Bis Ende 2026 sind in 4 von 9 Städten, die wir in Hessen erfassen, noch 5 verkaufsoffene Sonntage angesetzt, der nächste am Sonntag, 4. Oktober.

Wir erfassen in Hessen 9 Städte; andere Gemeinden können eigene verkaufsoffene Sonntage haben, die hier nicht stehen. Jeder Termin stammt aus der Verordnung, Allgemeinverfügung oder dem Amtsblatt der Stadt; die Quelle steht auf der Seite der Stadt.

Termine 2026 in Hessen

Sonntag, 4. Oktober

Sonntag, 11. Oktober

Sonntag, 18. Oktober

Sonntag, 1. November

Sonntag, 27. Dezember

Termine 2027 in Hessen

Sonntag, 14. März 2027

Sonntag, 4. April 2027

Was das Gesetz in Hessen erlaubt

Gesetz
Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6
Regel
Aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen durch Allgemeinverfügung; das Anlassereignis muss die öffentliche Wirkung prägen; höchstens sechs zusammenhängende Stunden, spätestens bis 20 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes; Bekanntmachung mit Begründung spätestens drei Monate vorher; ausgeschlossen sind Adventssonntage, die Weihnachtsfeiertage, Karfreitag, die Oster- und Pfingstfeiertage, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag.

Welche Sonntage in einer Stadt tatsächlich frei sind, steht auf der Seite der Stadt, mit amtlicher Quelle. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Unsere 9 Städte in Hessen

Stadt Nächster Termin 2026
Gießen Sonntag, 4. Oktober 2026 12:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt: Neustadt, Marktstraße, Marktplatz, Lindenplatz, Kirchenplatz, Schulstraße, Neuen Bäue, Sonnenstraße, Kanzleiberg, Schloßgasse, Brandplatz, Marktlaubenstraße, Neuenweg, Plockstraße, Goethestraße von Seltersweg bis Johannesstraße, Maigasse, Seltersweg, Wolkengasse, Katharinengasse einschließlich Citycenter, Katharinenplatz, Löwengasse, Teufelslustgärtchen, Kreuzplatz, Mäusburg, Kaplansgasse, Reichensand, Johannette-Lein-Gasse, Bahnhofstraße ab Marktstraße bis Schanzenstraße noch 2
Marburg Sonntag, 11. Oktober 2026 12:00 bis 18:00 Uhr, Kernstadtbereich: Straßenzüge innerhalb und auf der Markierung der amtlichen Planskizze zum Elisabethmarkt noch 1
Wetzlar Sonntag, 18. Oktober 2026 13:00 bis 19:00 Uhr, Kernstadt: Silhöfertorstraße, Schillerplatz, Silhöfer Straße, Zuckergasse, Eisenmarkt, Sandgasse, Brodschirm, Lahnstraße, Erbsengasse, Krämerstraße, Weißadlergasse, Schwarzadlergasse, Domplatz, Fischmarkt, Langgasse, Hintergasse, Karl-Kellner-Ring, Buderusplatz, Bahnhofstraße, Am Forum (ohne Kaufland) noch 1
Kassel Sonntag, 1. November 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt: Obere Königsstraße, Untere Königsstraße bis Holländischer Platz sowie Innenstadtring, begrenzt durch Brüderstraße, Steinweg, Frankfurter Straße, Fünffensterstraße, Ständeplatz, Rudolf-Schwander-Straße, Lutherstraße und Kurt-Schumacher-Straße noch 1
Wiesbaden Sonntag, 14. März 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt (historisches Fünfeck) offen
Frankfurt am Main kein Termin 2026 noch kein Termin amtlich bekannt offen
Darmstadt kein Termin 2026 noch kein Termin amtlich bekannt offen
Fulda kein Termin 2026 noch kein Termin amtlich bekannt offen
Offenbach am Main kein Termin 2026 noch kein Termin amtlich bekannt offen

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Hessen?

Am Sonntag, 4. Oktober 2026 in Gießen. Wir erfassen in Hessen 9 Städte; andere Gemeinden können eigene verkaufsoffene Sonntage haben, die hier nicht stehen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Hessen?

In unseren 9 Städten sind bis Ende 2026 noch an 5 verschiedenen Sonntagen Geschäfte freigegeben, verteilt auf 4 Städte.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Hessen?

Ja, 2 unserer 9 Städte haben schon Termine für 2027 festgelegt. Der erste ist am 14. März 2027 in Wiesbaden.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt das Gesetz in Hessen?

Rechtsgrundlage: Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6. Aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen durch Allgemeinverfügung; das Anlassereignis muss die öffentliche Wirkung prägen; höchstens sechs zusammenhängende Stunden, spätestens bis 20 Uhr, möglichst außerhalb des Hauptgottesdienstes; Bekanntmachung mit Begründung spätestens drei Monate vorher; ausgeschlossen sind Adventssonntage, die Weihnachtsfeiertage, Karfreitag, die Oster- und Pfingstfeiertage, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag. Die konkreten Termine stehen auf den Seiten der Städte, jeweils mit amtlicher Quelle.

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