Verkaufsoffener Sonntag Fulda 2026: alle Termine
Nächster verkaufsoffener Sonntag
Heute verkaufsoffen? Derzeit ist kein Termin angesetzt.
Für 2026 hat Fulda bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.
Termine für 2027 hat Fulda noch nicht beschlossen.
Termine 2026
2026: kein Termin amtlich bekannt. Fulda hat für 2026 bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag per Verordnung oder Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Wir ergänzen Termine, sobald die Stadt sie veröffentlicht.
Termine 2027
2027 noch nicht beschlossen. Fulda hat die verkaufsoffenen Sonntage für 2027 noch nicht festgelegt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie veröffentlicht.
Was das Gesetz in Hessen erlaubt
- Gesetz
- Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6
- Regel
- An jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen, deren öffentliche Wirkung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht; höchstens sechs zusammenhängende Stunden bis spätestens 20 Uhr, möglichst außerhalb der Hauptgottesdienstzeit; keine Freigabe an Adventssonntagen, Weihnachten, Karfreitag, Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag; Allgemeinverfügung einschließlich Begründung spätestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen.
Welche Sonntage in Fulda tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.
Häufige Fragen
Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Fulda?
Derzeit ist in Fulda kein weiterer verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Fulda?
Bisher keinen. Fulda hat für 2026 noch keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.
Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Fulda?
Noch nicht. Fulda hat die Termine für 2027 noch nicht beschlossen. Diese Seite wird ergänzt, sobald sie veröffentlicht sind.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Hessen?
Maßgeblich ist das Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6: an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen, deren öffentliche Wirkung gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht; höchstens sechs zusammenhängende Stunden bis spätestens 20 Uhr, möglichst außerhalb der Hauptgottesdienstzeit; keine Freigabe an Adventssonntagen, Weihnachten, Karfreitag, Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag; Allgemeinverfügung einschließlich Begründung spätestens drei Monate vorher öffentlich bekannt zu machen. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.
Quellen
- Stadt Fulda: Archiv der amtlichen Bekanntmachungen 2026, alle fünf Archivseiten geprüft (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Stadt Fulda: Amtliche Bekanntmachungen KW40 vom 29.09.2026 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Spüre Fulda: Veranstaltungskalender von City Marketing Fulda e.V. und Stadt Fulda (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Land Hessen: Hessisches Ladenöffnungsgesetz und Voraussetzungen der Sonntagsfreigabe (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Hessisches Ladenöffnungsgesetz, Gesetzestext mit Stand 16.07.2024, § 6 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Privates Terminportal: unbelegte allgemeine Angaben zu Oktober und Dezember 2026 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Stadt Fulda: Allgemeinverfügung zum 19.04.2026, Fulda.mobil.erleben, außerhalb des Recherchezeitraums (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Stadt Fulda: Allgemeinverfügung zum 14.06.2026, Hessentag, außerhalb des Recherchezeitraums (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Stadt Fulda: Allgemeinverfügung zum 23.08.2026, Stadtfest, außerhalb des Recherchezeitraums (abgerufen am 4. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.
Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden