Verkaufsoffener Sonntag Darmstadt 2026: alle Termine
Nächster verkaufsoffener Sonntag
Heute verkaufsoffen? Derzeit ist kein Termin angesetzt.
Für 2026 hat Darmstadt bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.
Termine für 2027 hat Darmstadt noch nicht beschlossen.
Termine 2026
2026: kein Termin amtlich bekannt. Darmstadt hat für 2026 bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag per Verordnung oder Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Wir ergänzen Termine, sobald die Stadt sie veröffentlicht.
Termine 2027
2027 noch nicht beschlossen. Darmstadt hat die verkaufsoffenen Sonntage für 2027 noch nicht festgelegt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie veröffentlicht.
Was das Gesetz in Hessen erlaubt
- Gesetz
- Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6
- Regel
- Je Gemeinde höchstens vier Sonn- und Feiertage jährlich aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen, deren öffentliche Wirkung gegenüber der Ladenöffnung überwiegt; höchstens sechs zusammenhängende Stunden bis spätestens 20 Uhr, möglichst außerhalb der Hauptgottesdienstzeit; keine Freigabe an Adventssonntagen, Weihnachten, Karfreitag, Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag; begründete Allgemeinverfügung spätestens drei Monate vor der Öffnung öffentlich bekannt zu machen.
Welche Sonntage in Darmstadt tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.
Häufige Fragen
Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Darmstadt?
Derzeit ist in Darmstadt kein weiterer verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Darmstadt?
Bisher keinen. Darmstadt hat für 2026 noch keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.
Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Darmstadt?
Noch nicht. Darmstadt hat die Termine für 2027 noch nicht beschlossen. Diese Seite wird ergänzt, sobald sie veröffentlicht sind.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Hessen?
Maßgeblich ist das Hessisches Ladenöffnungsgesetz (HLöG), § 6: je Gemeinde höchstens vier Sonn- und Feiertage jährlich aus Anlass von Märkten, Messen oder besonderen örtlichen Ereignissen, deren öffentliche Wirkung gegenüber der Ladenöffnung überwiegt; höchstens sechs zusammenhängende Stunden bis spätestens 20 Uhr, möglichst außerhalb der Hauptgottesdienstzeit; keine Freigabe an Adventssonntagen, Weihnachten, Karfreitag, Oster- und Pfingstfeiertagen, Fronleichnam, Volkstrauertag und Totensonntag; begründete Allgemeinverfügung spätestens drei Monate vor der Öffnung öffentlich bekannt zu machen. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.
Quellen
- Wissenschaftsstadt Darmstadt: aktuelle Bekanntmachungen (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Hauptsatzung Darmstadt, Stand 27.04.2026, § 7: öffentliche Bekanntmachungen im Darmstädter Echo (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Darmstadt Citymarketing: Termine 2026 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Darmstadt Citymarketing: Darmstadt Mobil, ohne konkreten Termin für 2027 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Darmstadt Citymarketing: Feuer & Eis am Freitag, 27.11.2026 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Darmstadt Marketing: Kirchweihen in den Stadtteilen, ohne Ankündigung einer Sonntagsöffnung (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- IHK Darmstadt: Veranstaltungsübersicht 2026/2027, Termine unter Genehmigungsvorbehalt (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Hessisches Sozialministerium: Hessisches Ladenöffnungsgesetz (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Hessisches Sozialministerium: Handlungsleitfaden zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage nach § 6 HLöG (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Hessisches Ladenöffnungsgesetz, konsolidierter Gesetzestext mit Änderung vom 10.07.2024, § 6 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
- Fremdportal: unbestätigte und fehlerhafte Sonntagszuordnung des 27.11.2026 (abgerufen am 4. Oktober 2026)
Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.
Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden