Verkaufsoffener Sonntag Bremen 2026: alle Termine
Nächster verkaufsoffener Sonntag in Bremen
Bis Ende 2026 sind in beiden Städten, die wir in Bremen erfassen, noch 3 verkaufsoffene Sonntage angesetzt, der nächste am Sonntag, 4. Oktober.
Jeder Termin stammt aus der Verordnung, Allgemeinverfügung oder dem Amtsblatt der Stadt; die Quelle steht auf der Seite der Stadt.
Termine 2026 in Bremen
Sonntag, 4. Oktober
Sonntag, 1. November
Sonntag, 8. November
Was das Gesetz in Bremen erlaubt
- Gesetz
- Bremisches Ladenschlussgesetz (BremLadSchlG), § 10
- Regel
- Aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen, per Rechtsverordnung des Senats, auf Bereiche und Handelszweige beschränkbar; höchstens fünf zusammenhängende Stunden, nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 Uhr; ausgenommen u. a. Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage, Sonntage im Dezember, 1. Mai und 3. Oktober.
Welche Sonntage in einer Stadt tatsächlich frei sind, steht auf der Seite der Stadt, mit amtlicher Quelle. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.
Unsere 2 Städte in Bremen
| Stadt | Nächster Termin | 2026 |
|---|---|---|
| Bremen | Sonntag, 4. Oktober 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Ortsteile Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor und Fesenfeld sowie Am Schwarzen Meer und Hamburger Straße zwischen Sankt-Jürgen-Straße und Verdener Straße | noch 3 |
| Bremerhaven | Sonntag, 4. Oktober 2026 12:00 bis 17:00 Uhr, Mitte | noch 3 |
Häufige Fragen
Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Bremen?
Am Sonntag, 4. Oktober 2026 in Bremen und Bremerhaven.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Bremen?
In unseren 2 Städten sind bis Ende 2026 noch an 3 verschiedenen Sonntagen Geschäfte freigegeben, verteilt auf 2 Städte.
Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Bremen?
Noch nicht. Keine unserer 2 Städte in Bremen hat bisher Termine für 2027 veröffentlicht.
Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt das Gesetz in Bremen?
Rechtsgrundlage: Bremisches Ladenschlussgesetz (BremLadSchlG), § 10. Aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen, per Rechtsverordnung des Senats, auf Bereiche und Handelszweige beschränkbar; höchstens fünf zusammenhängende Stunden, nicht vor 11 Uhr, Ende spätestens 18 Uhr; ausgenommen u. a. Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntage, Sonntage im Dezember, 1. Mai und 3. Oktober. Die konkreten Termine stehen auf den Seiten der Städte, jeweils mit amtlicher Quelle.
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