Verkaufsoffener Sonntag Tübingen 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 19. September 2027.

Für den Rest des Jahres 2026 ist in Tübingen kein verkaufsoffener Sonntag mehr angesetzt.

Die Freigabe gilt für Gebiet noch nicht veröffentlicht. Anlass ist Stadtlauf und Umbrisch-provenzalischer Markt. Ein Termin ist angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen.

Für 2027 steht erst ein Termin fest; weitere können folgen.

Termine 2026

Für den Rest des Jahres 2026 ist in Tübingen kein verkaufsoffener Sonntag mehr angesetzt.

Termine 2027

  1. Sonntag, 19. September 2027 Uhrzeit noch nicht bekannt, Gebiet noch nicht veröffentlicht Anlass: Stadtlauf und Umbrisch-provenzalischer Markt; angekündigt, noch nicht beschlossen

Für 2027 steht erst ein Termin fest; weitere können folgen.

Was das Gesetz in Baden-Württemberg erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8
Regel
Bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden.

Welche Sonntage in Tübingen tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Tübingen?

Am Sonntag, 19. September 2027, Gebiet noch nicht veröffentlicht (Anlass: Stadtlauf und Umbrisch-provenzalischer Markt). Der Termin ist angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Tübingen?

Keinen mehr. Tübingen hat für den Rest des Jahres 2026 keinen weiteren Termin angesetzt.

Wo haben die Geschäfte in Tübingen am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Die Freigabe gilt für Gebiet noch nicht veröffentlicht. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Tübingen?

Ja, ein Termin steht fest: 19. September. Weitere können folgen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Baden-Württemberg?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8: bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden