Verkaufsoffener Sonntag Rosenheim 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 25. Oktober 2026.

In Rosenheim ist 2026 noch ein verkaufsoffener Sonntag angesetzt: 25. Oktober.

Wo die Geschäfte öffnen dürfen, hängt vom Termin ab: Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans, Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans und Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans. Anlässe sind Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag), Großer Herbstmarkt, Frühlingsmarkt und Großes Frühlingsfest. Die Läden dürfen jeweils von 12:00 bis 17:00 Uhr öffnen.

Für 2027 stehen erst 2 Termine fest; weitere können folgen.

Termine 2026

  1. Sonntag, 25. Oktober 2026 12:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag) 12:00 bis 17:00 Uhr, Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag) 12:00 bis 17:00 Uhr, Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Großer Herbstmarkt

Termine 2027

  1. Sonntag, 14. März 2027 12:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Frühlingsmarkt 12:00 bis 17:00 Uhr, Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Frühlingsmarkt 12:00 bis 17:00 Uhr, Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Großes Frühlingsfest
  2. Sonntag, 31. Oktober 2027 12:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag) 12:00 bis 17:00 Uhr, Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag) 12:00 bis 17:00 Uhr, Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans Anlass: Großer Herbstmarkt

Für 2027 stehen erst 2 Termine fest; weitere können folgen.

Was das Gesetz in Bayern erlaubt

Gesetz
Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), Art. 6
Regel
Gemeinden können per Rechtsverordnung jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertage aus besonderem Anlass (z. B. Märkte, Messen, große Veranstaltungen) freigeben, höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr.

Welche Sonntage in Rosenheim tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Rosenheim?

Am Sonntag, 25. Oktober 2026, 12:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans, Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans und Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans (Anlass: Simon- und Judamarkt (Mantelsonntag) und Großer Herbstmarkt).

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Rosenheim?

Ein verkaufsoffener Sonntag: 25. Oktober.

Wo haben die Geschäfte in Rosenheim am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Das hängt vom Termin ab: 25. Oktober 2026: Innenstadt und angrenzende Bereiche innerhalb des amtlichen Lageplans; 25. Oktober 2026: Gewerbegebiet West/Aicherpark innerhalb des amtlichen Lageplans; 25. Oktober 2026: Südlicher Stadtbereich einschließlich Gewerbegebiet Am Gittersbach innerhalb des amtlichen Lageplans. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Wie lange haben die Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Rosenheim geöffnet?

Erlaubt sind 12:00 bis 17:00 Uhr.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Rosenheim?

Ja, 2 Termine stehen fest: 14. März und 31. Oktober. Weitere können folgen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Bayern?

Maßgeblich ist das Bayerisches Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), Art. 6: Gemeinden können per Rechtsverordnung jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertage aus besonderem Anlass (z. B. Märkte, Messen, große Veranstaltungen) freigeben, höchstens fünf zusammenhängende Stunden zwischen 10 und 18 Uhr. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden