Verkaufsoffener Sonntag Offenburg 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 11. Oktober 2026.

In Offenburg ist 2026 noch ein verkaufsoffener Sonntag angesetzt: 11. Oktober.

Alle Freigaben gelten für Innenstadt. Anlass ist Offenburg leuchtet das Jahr 2027 ein. 2 Termine sind angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen.

Für 2027 steht erst ein Termin fest; weitere können folgen.

Termine 2026

  1. Sonntag, 11. Oktober 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt angekündigt, noch nicht beschlossen

Die Stadt hat für 2026 noch nicht alle Termine veröffentlicht; weitere können folgen.

Termine 2027

  1. Sonntag, 3. Januar 2027 12:00 bis 17:00 Uhr, Innenstadt Anlass: Offenburg leuchtet das Jahr 2027 ein; angekündigt, noch nicht beschlossen

Für 2027 steht erst ein Termin fest; weitere können folgen.

Was das Gesetz in Baden-Württemberg erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8
Regel
Bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden.

Welche Sonntage in Offenburg tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Offenburg?

Am Sonntag, 11. Oktober 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt. Der Termin ist angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Offenburg?

Ein verkaufsoffener Sonntag: 11. Oktober.

Wo haben die Geschäfte in Offenburg am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Die Freigabe gilt für Innenstadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Wie lange haben die Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Offenburg geöffnet?

Je nach Termin: 11. Oktober: 13:00 bis 18:00 Uhr.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Offenburg?

Ja, ein Termin steht fest: 3. Januar. Weitere können folgen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Baden-Württemberg?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8: bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden