Verkaufsoffener Sonntag Mainz 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 25. Oktober 2026.

In Mainz ist 2026 noch ein verkaufsoffener Sonntag angesetzt: 25. Oktober.

Die Freigabe gilt für Gesamtes Stadtgebiet Mainz. Anlass ist Herbstfest (Mantelsonntag). Die Läden dürfen dann von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen.

Termine für 2027 hat Mainz noch nicht beschlossen.

Termine 2026

  1. Sonntag, 25. Oktober 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Gesamtes Stadtgebiet Mainz Anlass: Herbstfest (Mantelsonntag)

Termine 2027

2027 noch nicht beschlossen. Mainz hat die verkaufsoffenen Sonntage für 2027 noch nicht festgelegt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie veröffentlicht.

Was das Gesetz in Rheinland-Pfalz erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG), § 10
Regel
Durch kommunale Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen pro Gemeinde und Kalenderjahr, auch auf Teile des Gemeindegebiets beschränkbar; höchstens fünf Stunden, nicht zwischen 6 und 11 Uhr; keine Öffnung an Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntagen im Dezember oder Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt.

Welche Sonntage in Mainz tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Mainz?

Am Sonntag, 25. Oktober 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Gesamtes Stadtgebiet Mainz (Anlass: Herbstfest (Mantelsonntag)).

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Mainz?

Ein verkaufsoffener Sonntag: 25. Oktober.

Wo haben die Geschäfte in Mainz am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Die Freigabe gilt für Gesamtes Stadtgebiet Mainz. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Wie lange haben die Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Mainz geöffnet?

Erlaubt sind 13:00 bis 18:00 Uhr.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Mainz?

Noch nicht. Mainz hat die Termine für 2027 noch nicht beschlossen. Diese Seite wird ergänzt, sobald sie veröffentlicht sind.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Rheinland-Pfalz?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG), § 10: durch kommunale Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen pro Gemeinde und Kalenderjahr, auch auf Teile des Gemeindegebiets beschränkbar; höchstens fünf Stunden, nicht zwischen 6 und 11 Uhr; keine Öffnung an Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, Adventssonntagen im Dezember oder Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden