Verkaufsoffener Sonntag Leverkusen 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 11. Oktober 2026.

In Leverkusen sind 2026 noch 5 verkaufsoffene Sonntage angesetzt: 11. Oktober, 18. Oktober, 8. November, 29. November und 6. Dezember.

Wo die Geschäfte öffnen dürfen, hängt vom Termin ab: Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung), Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung), Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung), Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage), Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) und Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage). Anlässe sind Opladener Herbstmarkt, Herbstfest mit Herbstkirmes, Schlebuscher Martinsmarkt, Christkindchenmarkt, Weihnachtsmarkt Bergisches Dorf, Schlebuscher Adventsmarkt, Blühendes Schlebusch, Opladener Frühling, Frühlingsfest, Opladener Stadtfest mit Kirmes, Musik- und Familienfest „LEVlive“ und Schlebuscher Wochenende mit Familienfest. Die Läden dürfen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen. 11 Termine sind angekündigt, aber noch nicht endgültig beschlossen.

Für 2027 stehen erst 11 Termine fest; weitere können folgen.

Termine 2026

  1. Sonntag, 11. Oktober 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Opladener Herbstmarkt
  2. Sonntag, 18. Oktober 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Herbstfest mit Herbstkirmes
  3. Sonntag, 8. November 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Schlebuscher Martinsmarkt
  4. Sonntag, 29. November 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Christkindchenmarkt
  5. Sonntag, 6. Dezember 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Weihnachtsmarkt Bergisches Dorf 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) Anlass: Schlebuscher Adventsmarkt

Termine 2027

  1. Sonntag, 18. April 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Blühendes Schlebusch; angekündigt, noch nicht beschlossen
  2. Sonntag, 9. Mai 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Opladener Frühling; angekündigt, noch nicht beschlossen
  3. Sonntag, 23. Mai 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Frühlingsfest; angekündigt, noch nicht beschlossen
  4. Sonntag, 25. Juli 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Opladener Stadtfest mit Kirmes; angekündigt, noch nicht beschlossen
  5. Sonntag, 5. September 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Musik- und Familienfest „LEVlive“; angekündigt, noch nicht beschlossen
  6. Sonntag, 19. September 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Schlebuscher Wochenende mit Familienfest; angekündigt, noch nicht beschlossen
  7. Sonntag, 10. Oktober 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Opladener Herbstmarkt; angekündigt, noch nicht beschlossen
  8. Sonntag, 24. Oktober 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Herbstfest mit Herbstkirmes; angekündigt, noch nicht beschlossen
  9. Sonntag, 7. November 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Schlebuscher Martinsmarkt; angekündigt, noch nicht beschlossen
  10. Sonntag, 28. November 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Christkindchenmarkt; angekündigt, noch nicht beschlossen
  11. Sonntag, 5. Dezember 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Weihnachtsmarkt Bergisches Dorf; angekündigt, noch nicht beschlossen 13:00 bis 18:00 Uhr, Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Beschlussvorlage) Anlass: Schlebuscher Adventsmarkt; angekündigt, noch nicht beschlossen

Für 2027 stehen erst 11 Termine fest; weitere können folgen.

Was das Gesetz in Nordrhein-Westfalen erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW), § 6
Regel
An höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse (z. B. Märkte, Feste), ab 13 Uhr für höchstens fünf Stunden; je Gemeinde höchstens 16 Tage pro Jahr.

Welche Sonntage in Leverkusen tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Leverkusen?

Am Sonntag, 11. Oktober 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung) (Anlass: Opladener Herbstmarkt).

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Leverkusen?

5 verkaufsoffene Sonntage: 11. Oktober, 18. Oktober, 8. November, 29. November und 6. Dezember.

Wo haben die Geschäfte in Leverkusen am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Das hängt vom Termin ab: 11. Oktober 2026: Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung); 18. Oktober 2026: Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung); 8. November 2026: Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung); 29. November 2026: Wiesdorf (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung); 6. Dezember 2026: Opladen (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung); 6. Dezember 2026: Schlebusch (Bereich gemäß Lageplan zur Verordnung). Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Wie lange haben die Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Leverkusen geöffnet?

Erlaubt sind 13:00 bis 18:00 Uhr.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Leverkusen?

Ja, 11 Termine stehen fest: 18. April, 9. Mai, 23. Mai, 25. Juli, 5. September, 19. September, 10. Oktober, 24. Oktober, 7. November, 28. November und 5. Dezember. Weitere können folgen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Nordrhein-Westfalen?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW), § 6: an höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen pro Jahr im öffentlichen Interesse (z. B. Märkte, Feste), ab 13 Uhr für höchstens fünf Stunden; je Gemeinde höchstens 16 Tage pro Jahr. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden