Verkaufsoffener Sonntag Koblenz 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

2026 noch kein Termin bekannt

Die verkaufsoffenen Sonntage 2027 hat Koblenz noch nicht beschlossen.

Heute verkaufsoffen? Derzeit ist kein Termin angesetzt.

Für 2026 hat Koblenz bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.

Termine für 2027 hat Koblenz noch nicht beschlossen.

Termine 2026

2026: kein Termin amtlich bekannt. Koblenz hat für 2026 bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag per Verordnung oder Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Wir ergänzen Termine, sobald die Stadt sie veröffentlicht.

Termine 2027

2027 noch nicht beschlossen. Koblenz hat die verkaufsoffenen Sonntage für 2027 noch nicht festgelegt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie veröffentlicht.

Was das Gesetz in Rheinland-Pfalz erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG), § 10
Regel
Durch kommunale Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen pro Gemeinde und Kalenderjahr, auch beschränkt auf Teile des Gemeindegebiets; höchstens fünf Stunden, nicht zwischen 6 und 11 Uhr; keine Öffnung am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember und an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt.

Welche Sonntage in Koblenz tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Koblenz?

Derzeit ist in Koblenz kein weiterer verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Koblenz?

Bisher keinen. Koblenz hat für 2026 noch keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Koblenz?

Noch nicht. Koblenz hat die Termine für 2027 noch nicht beschlossen. Diese Seite wird ergänzt, sobald sie veröffentlicht sind.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Rheinland-Pfalz?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG), § 10: durch kommunale Rechtsverordnung an höchstens vier Sonntagen pro Gemeinde und Kalenderjahr, auch beschränkt auf Teile des Gemeindegebiets; höchstens fünf Stunden, nicht zwischen 6 und 11 Uhr; keine Öffnung am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, an Adventssonntagen im Dezember und an Sonntagen, auf die ein Feiertag fällt. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden