Verkaufsoffener Sonntag Cuxhaven 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

2026 noch kein Termin bekannt

Die verkaufsoffenen Sonntage 2027 hat Cuxhaven noch nicht beschlossen.

Heute verkaufsoffen? Derzeit ist kein Termin angesetzt.

Für 2026 hat Cuxhaven bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.

Termine für 2027 hat Cuxhaven noch nicht beschlossen.

Termine 2026

2026: kein Termin amtlich bekannt. Cuxhaven hat für 2026 bisher keinen verkaufsoffenen Sonntag per Verordnung oder Allgemeinverfügung bekannt gemacht. Wir ergänzen Termine, sobald die Stadt sie veröffentlicht.

Termine 2027

2027 noch nicht beschlossen. Cuxhaven hat die verkaufsoffenen Sonntage für 2027 noch nicht festgelegt. Wir ergänzen sie, sobald die Stadt sie veröffentlicht.

Was das Gesetz in Niedersachsen erlaubt

Gesetz
Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), § 5 Abs. 1
Regel
Auf Antrag aus besonderem Anlass; gemeindeweit höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr, je Ortsbereich höchstens vier, höchstens fünf Stunden täglich, möglichst außerhalb der Gottesdienstzeiten; ausgeschlossen sind Palmsonntag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und die Adventssonntage.

Welche Sonntage in Cuxhaven tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Cuxhaven?

Derzeit ist in Cuxhaven kein weiterer verkaufsoffener Sonntag beschlossen. Die Termine für 2027 stehen noch nicht fest.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Cuxhaven?

Bisher keinen. Cuxhaven hat für 2026 noch keinen verkaufsoffenen Sonntag amtlich bekannt gemacht.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Cuxhaven?

Noch nicht. Cuxhaven hat die Termine für 2027 noch nicht beschlossen. Diese Seite wird ergänzt, sobald sie veröffentlicht sind.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Niedersachsen?

Maßgeblich ist das Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG), § 5 Abs. 1: auf Antrag aus besonderem Anlass; gemeindeweit höchstens sechs Sonntage je Kalenderjahr, je Ortsbereich höchstens vier, höchstens fünf Stunden täglich, möglichst außerhalb der Gottesdienstzeiten; ausgeschlossen sind Palmsonntag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und die Adventssonntage. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden