Verkaufsoffener Sonntag Aalen 2026: alle Termine

Nächster verkaufsoffener Sonntag

Heute verkaufsoffen? Der nächste Termin ist 8. November 2026.

In Aalen ist 2026 noch ein verkaufsoffener Sonntag angesetzt: 8. November.

Wo die Geschäfte öffnen dürfen, hängt vom Termin ab: Innenstadt, Wasseralfingen und Aalen (Kernstadt). Anlässe sind Jazzfest Aalen, Wasseralfinger Festtage und Reichsstädter Tage. Die Läden dürfen jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen.

Für 2027 stehen erst 2 Termine fest; weitere können folgen.

Termine 2026

  1. Sonntag, 8. November 2026 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt Anlass: Jazzfest Aalen

Termine 2027

  1. Sonntag, 27. Juni 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Wasseralfingen Anlass: Wasseralfinger Festtage
  2. Sonntag, 12. September 2027 13:00 bis 18:00 Uhr, Aalen (Kernstadt) Anlass: Reichsstädter Tage

Für 2027 stehen erst 2 Termine fest; weitere können folgen.

Was das Gesetz in Baden-Württemberg erlaubt

Gesetz
Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8
Regel
Bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden.

Welche Sonntage in Aalen tatsächlich frei sind, legt die Stadt per Verordnung oder Allgemeinverfügung fest. Gerichte können einzelne Termine kurzfristig aufheben.

Häufige Fragen

Wann ist der nächste verkaufsoffene Sonntag in Aalen?

Am Sonntag, 8. November 2026, 13:00 bis 18:00 Uhr, Innenstadt (Anlass: Jazzfest Aalen).

Wie viele verkaufsoffene Sonntage gibt es 2026 noch in Aalen?

Ein verkaufsoffener Sonntag: 8. November.

Wo haben die Geschäfte in Aalen am verkaufsoffenen Sonntag geöffnet?

Das hängt vom Termin ab: 8. November 2026: Innenstadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst.

Wie lange haben die Läden am verkaufsoffenen Sonntag in Aalen geöffnet?

Erlaubt sind 13:00 bis 18:00 Uhr.

Gibt es schon verkaufsoffene Sonntage 2027 in Aalen?

Ja, 2 Termine stehen fest: 27. Juni und 12. September. Weitere können folgen.

Wie viele verkaufsoffene Sonntage erlaubt Baden-Württemberg?

Maßgeblich ist das Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (LadÖG BW), § 8: bis zu 3 Sonntage pro Jahr, aus Anlass örtlicher Feste, Märkte oder Messen, höchstens 5 zusammenhängende Stunden. Welche Sonntage es konkret sind, legt die Stadt fest.

Quellen

Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026.

Maßgeblich ist die Verordnung bzw. Allgemeinverfügung der Stadt. Ob ein einzelnes Geschäft öffnet, entscheidet es selbst. Einen Fehler gefunden? Fehler melden